Für die Ehrenamtskarte können Sie sich bewerben, wenn Sie wie folgt bürgerschaftlich engagiert sind:
- mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr
- ohne Aufwandsentschädigung (reine Kostenerstattung sind kein Ausschlusskriterium)
- seit mindestens zwei Jahren
- im Stadtgebiet von Königswinter für Dritte
Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist gleichgestellt. Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist die glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.
Die Organisationen, bei denen Sie ehrenamtlich tätig sind, bestätigen die Zahl der bei ihnen geleisteten Stunden für den freiwilligen Einsatz. Aus- und Fortbildungen zählen ebenfalls zum Stundenkontingent. Mitglieder von Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt beziehungsweise vom Verfassungsschutz beobachtet werden, erhalten keine Ehrenamtskarte.
Wenn Sie ehrenamtlich für die Freiwillige Feuerwehr, für Rettungsdienste nach § 13 Abs. 1 RettG NRW (Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen) beziehungsweise Hilfsorganisationen nach § 18 Abs. 1 BHKG NRW (Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes Nordrhein-Westfalen) und dem Technischen Hilfswerk tätig sind, gilt folgende Regelung: Tätigkeiten wie Schulungen, Übungen, Wartungen, Einsätze etc. inklusive der jeweiligen Anreisezeiten können berücksichtigt werden. Auch aktive Bereitschaftszeiten, die in der entsprechenden Einrichtung stattfinden, zählen dazu.